ARROWFORGE GmbH Allgemeine Vertragsbedingungen für Mitgliedschaften


1. Vertragspartner des Mitglieds, Geltung und Änderung der Allgemeinen Vertragsbedingungen

Vertragspartner des Mitglieds ist die Arrowforge GmbH, Hainekamp 14, 31711 Luhden; Tel.: +49(0)5722/9060603; E-Mail: service[at]arrowforge.de; Amtsgericht Stadthagen HRB 201788; Umsatzsteuer Ident-Nr.: DE 336113263.
Arrowforge GmbH (Arrowforge) ist wie nachfolgend beschrieben zur Änderung dieser AGB mit Wirkung für die Zukunft berechtigt, wenn für die Änderung ein wichtiger Grund besteht und die Änderung bei Berücksichtigung der Interessen beider Parteien zumutbar ist. Ein solcher wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die Änderung aufgrund von Rechtsprechungs- oder Gesetzesänderungen oder behördlichen Auflagen erforderlich ist, wenn die Änderung aufgrund einer für Arrowforge bei Vertragsabschluss nicht absehbaren vertraglichen Äquivalenzstörung in nicht unbedeutendem Maße notwendig ist oder wenn die Änderung aus technischen Gründen erforderlich ist. Arrowforge wird das Mitglied auf die Änderung und das Datum ihres Inkrafttretens hinweisen und ihm die geänderte Fassung zur Verfügung stellen. Gleichzeitig räumt Arrowforge dem Mitglied eine sechs Wochen lange Frist ein, während derer das Mitglied der Änderung widersprechen oder die geänderten AGB akzeptieren kann. Widerspricht das Mitglied nicht binnen dieser Frist, werden die geänderten AGB wirksam. Arrowforge wird das Mitglied vor Beginn dieser Sechs-Wochen-Frist auf das Widerspruchsrecht, die Frist und die Bedeutung eines fehlenden Widerspruchs hinweisen. Eine Änderung wesentlicher Vertragspflichten ist ausgeschlossen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen.
Der Vertragsabschluss erfolgt in deutscher Sprache.


2. Vertragsabschluss vor Ort

Bei einem Vertragsabschluss des Mitglieds in der Arrowforge Geschäftsstelle kommt ein Vertrag zwischen dem Mitglied und Arrowforge mit der Annahme eines „Antrags auf Mitgliedschaft“ durch Arrowforge zustande. Der Antrag des Mitglieds gilt als angenommen, wenn er nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen, gerechnet ab Entgegennahme des Antrags durch Arrowforge, in Textform gegenüber dem Mitglied abgelehnt wird. Während dieser Frist von zwei Wochen kann auch das Mitglied den Vertragsabschluss mit Arrowforge in Textform (z. B. per Kontaktformular oder Brief) gegenüber Arrowforge ohne Angabe von Gründen widerrufen.


3. Online-Vertragsabschluss

Es besteht für Kunden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, wahlweise die Möglichkeit, den Mitgliedsvertrag online abzuschließen. Der Kunde kann auf der Arrowforge-Website den gewünschten Tarif auswählen. Indem er nach Eingabe seiner persönlichen Daten auf den Button „Kostenpflichtig Vertrag abschließen“ klickt, gibt der Kunde ein bindendes Angebot auf Abschluss eines Mitgliedsvertrags ab und erklärt sich mit diesen AGB einverstanden. Alle Eingaben werden dem Kunden vor Klick auf diesen Button in einer Bestellübersicht angezeigt. Vor der verbindlichen Abgabe des Angebots durch Klick auf den Button „Kostenpflichtig Vertrag abschließen“ hat der Kunde jederzeit die Möglichkeit, seine Eingaben zu korrigieren, indem er auf den Button „Zurück“ oder den „X“-Button klickt.
Arrowforge bestätigt den Eingang des Antrags unverzüglich per E-Mail. Diese automatische Antragsbestätigung stellt zugleich die verbindliche Annahme des Angebots durch Arrowforge dar. Dadurch kommt der Mitgliedsvertrag mit Arrowforge zustande. Im Anschluss kann das Mitglied seine personalisierte elektronische Zugangskarte (siehe Ziffer 13) innerhalb der Öffnungszeiten im Arrowforge-Gebäude abholen.
Arrowforge speichert den Vertragstext und sendet dem Mitglied den Vertragstext sowie diese AGB per E-Mail mit der automatischen Bestellbestätigung zu.
Mitgliedern, die ihren Vertrag online mit Arrowforge abgeschlossen haben und die Verbraucher im Sinne des § 13 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sind, steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, über das Arrowforge nachfolgend informiert.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Arrowforge GmbH, Hainekamp 14, 31711 Luhden; Tel.: +49(0)5722/9060603; E-Mail: service[at]arrowforge.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung
über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. Für den Widerruf kann das Mitglied das folgende Muster Widerrufsformular verwenden; Sie können jedoch auch eine andere Form der Erklärung wählen.


Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.) • Arrowforge GmbH, Hainekamp 14, 31711 Luhden; E-Mail: service[at]arrowforge.de; – • Hiermit widerrufe(n) ich/wir (♦) den von mir/uns (♦) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (♦)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (♦) – Bestellt am (♦)/erhalten am (♦) – Name des/der Verbraucher(s) – Anschrift des/der Verbraucher(s) – Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) – Datum (♦) Unzutreffendes streichen.


4. Aufschiebende Bedingung bei Vertragsabschluss während behördlich angeordneter Schließung

Verträge, die während der vorübergehenden Schließung der Schießhalle aufgrund behördlicher Anordnung oder gesetzlicher Vorschriften (z. B. aufgrund der Corona-Pandemie) geschlossen werden, stehen unter der aufschiebenden Bedingung des Wegfalls des behördlichen oder gesetzlichen Öffnungsverbot. Das bedeutet, dass der Vertrag zwar bereits im Zeitpunkt des oben beschriebenen Vertragsabschlusses nach Ziffer 2 zustande kommt. Die gegenseitigen vertraglichen Leistungspflichten von Arrowforge und des jeweiligen Mitglieds werden jedoch erst mit Eintritt der Bedingung (d. h. am Tag der Wiedereröffnung nach Aufhebung des behördlichen oder gesetzlichen Öffnungsverbots) wirksam. Insbesondere ist das Mitglied vor Eintritt der Bedingung nicht zur Zahlung der Beiträge und Arrowforge vor Eintritt der Bedingung nicht zur Bereitstellung der Schießhalle verpflichtet. Die Vertragslaufzeit beginnt jedoch bereits zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses


5. Jugendliche und nicht voll Geschäftsfähige

Mitglieder, die das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, sowie Mitglieder, die das 18. Lebensjahr erreicht haben, aber nicht voll geschäftsfähig sind, können mit Arrowforge keinen Vertrag online abschließen. Ein Vertrag mit Arrowforge kann von diesen Kunden aber jederzeit in der Geschäftsstelle mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter des Mitglieds geschlossen werden, welche schriftlich vorgelegt werden muss.


6. Garantierte Öffnungszeiten

Arrowforge garantiert eine Öffnungszeit der Schießhalle und des Café-Bereichs von 08:00 – 21:00 Uhr an mindestens 340 Tagen im Jahr. Die Öffnung der Schießhalle über diese Zeiten hinaus erfolgt freiwillig und für das Mitglied kostenfrei. Arrowforge ist berechtigt, die Öffnungszeiten anzupassen, wobei die garantierte Öffnungszeit nicht beeinträchtigt wird. Über derartige Änderungen der Öffnungszeiten wird das Mitglied rechtzeitig informiert. Zu welchen Zeiten eine Öffnung für die Öffentlichkeit erfolgt und zu welchen Zeiten nur für Mitglieder mit der A-Card, steht im freien Ermessen von Arrowforge.7. Hausordnung; Nutzung von Parkplätzen


(1) Hausordnung Bei Nutzung der Schießhalle unterliegt das Mitglied der aushängenden Hausordnung, die Bestandteil des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrages ist. Die Hausordnung kann insbesondere Regelungen zu Verhaltenspflichten des Mitglieds zur zulässigen Nutzung der Schießhalle und zur Wahrung der Rechte anderer Mitglieder enthalten.
(2) Verhalten in der Schießhalle Es ist dem Mitglied untersagt, in der Schießhalle zu rauchen sowie alkoholische Getränke oder Suchtmittel zu konsumieren. Ebenso ist das Mitführen und die Einnahme verschreibungspflichtiger Medikamente, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen, sowie sonstiger leistungssteigernder Substanzen (z. B. Anabolika) in der Schießhalle verboten. Darüber hinaus ist es untersagt, solche Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen. Bei einem Verstoß gegen diese Bestimmung ist die Arrowforge GmbH berechtigt, den Mitgliedsvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und/oder Schadenersatz in Höhe von 1.000,00 € geltend zu machen. Weist das Mitglied nach, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist, schuldet es lediglich den nachgewiesenen Betrag.
(3) Begleitpersonen
Das Mitbringen von Begleitpersonen (einschließlich Kindern) sowie Tieren in die Schießhalle ist nicht gestattet.
(4) Kundenparkplätze
Soweit von Arrowforge Kundenparkplätze zur Verfügung gestellt werden, dürfen diese nur während der Anwesenheitszeiten in der Schießhalle, des Ladengeschäfts, des Café-Bereichs und der Außenanlage genutzt werden. Arrowforge ist berechtigt, Parkkarten auszustellen, die gut sichtbar im Fahrzeug auszulegen sind. Bei einer Nutzung der Parkplätze außerhalb der Anwesenheitszeiten ist Arrowforge berechtigt, das Fahrzeug kostenpflichtig abschleppen zu lassen.


8. E-Mail-Adresse / Änderung von Mitgliedsdaten

Das Mitglied teilt Arrowforge bei Vertragsabschluss eine aktuelle, gültige E-Mail-Adresse mit, über welche die Kommunikation mit dem Mitglied erfolgen kann. Das Mitglied erklärt sich damit einverstanden, dass rechtlich erhebliche Erklärungen von Arrowforge (z. B. Mahnungen, Informationen zu besonderen Öffnungszeiten) entweder schriftlich per Post an die vom Mitglied angegebene Anschrift oder elektronisch per E-Mail an die vom Mitglied angegebene E-Mail-Adresse gesendet werden können. Bei Änderungen der Mitgliedsdaten, insbesondere Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Bankverbindung teilt das Mitglied Arrowforge die geänderten Daten unverzüglich mit.


9. Dauer der Mitgliedschaft

Die Grundlaufzeit der Mitgliedschaft beträgt sechs Monate. Danach verlängert sich die Mitgliedschaft auf unbestimmte Zeit, wenn sie nicht von einer der Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Ablauf der Grundlaufzeit gekündigt wird. Die automatisch verlängerte Mitgliedschaft können beide Parteien jederzeit mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende kündigen. Eine Kündigung bedarf der Textform (z. B. per Kontaktformular oder Brief) oder kann über die Arrowforge bzw. Arrowrange Website im Selfservice erklärt werden (vgl. Ziffer 10). Etwaige dem Mitglied von Arrowforge gewährte Freimonate oder Ruhemonate (siehe Ziffer 12) verlängern die Vertragslaufzeit im ersten Vertragshalbjahr (Grundlaufzeit) entsprechend.
Jedes Mitglied kann bei einem Wohnortwechsel gegen Vorlage einer Anmeldebestätigung mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats die Mitgliedschaft kündigen, wenn der neue Wohnort mehr als 20 km (Fahrtstrecke) zur Arrowforge Geschäftsstelle entfernt ist. Die Parteien können die Mitgliedschaft bei Vorliegen eines wichtigen Grundes fristlos kündigen. So berechtigt z. B. ein grober Verstoß gegen die Hausordnung oder die Gefährdung anderer Schützen zur fristlosen Kündigung der Mitgliedschaft. Arrowforge ist ferner zur fristlosen Kündigung der Mitgliedschaft berechtigt, wenn das Mitglied mit der Zahlung eines Betrages in Verzug ist, der die Höhe von zwei Monatsbeiträgen erreicht. Kündigt Arrowforge aus wichtigem Grund, kann Arrowforge den für die restliche Vertragsdauer anfallenden Mitgliedsbeitrag mit sofortiger Fälligkeit als Schadenersatz geltend machen, es sei denn, das Mitglied hat die Kündigung durch Arrowforge aus wichtigem Grund nicht verschuldet oder es weist nach, dass Arrowforge überhaupt kein Schaden oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.


10. Elektronische Zugangskarte (A-Card); Übertragbarkeit der Mitgliedschaft

Die personalisierte elektronische A-Card wird zur Geschäftszeit eingerichtet und dem Mitglied übergeben. Sie gilt gleichzeitig als Mitgliedsausweis. Der Zugang zur Schießhalle ist nur mit der elektronischen A-Card möglich. Die A-Card bleibt Eigentum der Arrowforge GmbH und ist bei Aufforderung Mitarbeitern von Arrowforge vorzulegen. Beim Aufenthalt auf der gesamten Schießanlage ist der Mitgliedsausweis stets mitzuführen und gut sichtbar zu tragen.
Die A-Card ist nur in Verbindung mit einem aktuellen Personalausweis gültig.
Die Mitgliedschaft, sowie die elektronische A-Card können nicht auf andere übertragen werden. Sie darf nicht an Dritte weitergegeben werden. Für jeden Fall einer schuldhaften Weitergabe an Dritte schuldet das Mitglied eine Vertragsstrafe in Höhe von Euro 200,00. Diese Klausel schließt die Geltendmachung von Schadenersatz durch Arrowforge nicht aus; die Vertragsstrafe wird hierauf jedoch angerechnet. Dem Mitglied bleibt die Möglichkeit nachgelassen, nachzuweisen, dass Arrowforge überhaupt kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Jeder Verlust der elektronischen A-Card oder ihre Beschädigung ist unverzüglich Arrowforge zu melden. Nach Meldung des Verlusts wird die elektronische A-Card umgehend gesperrt.
Für die Ausstellung einer neuen elektronischen A-Card bei Verlust oder Beschädigung der elektronischen A-Card ist die jeweils aktuelle Aktivierungspauschale für die elektronische A-Card erneut zu zahlen, es sei denn, das Mitglied hat den Verlust oder die Beschädigung nicht verschuldet oder es weist nach, dass Arrowforge überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.


11. Platzreife; Einsteigerschulung

Durch die A-Card ist es dem Mitglied auch möglich die Schießhalle zu betreten, wenn keine Mitarbeiter von Arrowforge anwesend sind. Daher ist es wichtig, dass zur Gewährleistung eines sicheren Betriebes, das Mitglied eine Unterweisung erhält und grundsätzlich überhaupt fähig ist, ohne Aufsicht zu schießen. Ein Mitarbeiter von Arrowforge beurteilt diese Eignung des Mitglieds für den unbeaufsichtigten Zugang. Ebenso gibt es eine Einweisung zur Bedienung des Lichts und den Regeln der Schießhalle.
Es steht im Ermessen von Arrowforge zusätzlich eine Einsteigerschulung vorauszusetzen.


12. Zahlung des Mitgliedsbeitrags, Folgen der Nichtzahlung

Sowohl beim Online-Vertragsabschluss als auch beim Vertragsabschluss in der Geschäftsstelle steht die Zahlung per SEPA-Lastschrifteinzug zur Verfügung. Der Mitgliedsbeitrag wird monatlich im Voraus, spätestens zum 5. Werktag eines Monats, per
Einzugsermächtigung abgebucht. Im ersten vollen Kalendermonat der Mitgliedschaft werden zusätzlich der anteilige Betrag für den ersten Monat sowie die Aktivierungspauschale für die elektronische A-Card abgebucht.
Wird eine Lastschrift nicht eingelöst oder wegen Widerspruchs zurückbelastet, ist Arrowforge berechtigt, vom Einzugsverfahren zurückzutreten und/oder Ersatz der durch die Nichteinlösung bzw. Rückbelastung entstehenden Kosten zu verlangen, es sei denn, das Mitglied hat die Nichteinlösung bzw. die Rückbelastung nicht verschuldet. Alternativ ist das Mitglied auf eigenen Wunsch berechtigt, den kompletten Jahresbeitrag für die erste Vertragsperiode (einschließlich der Aktivierungspauschale für die elektronische A-Card) innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss auf das im „Antrag auf Mitgliedschaft“ angegebene Konto zu überweisen. Ab der zweiten Vertragsperiode ist das Mitglied auf eigenen Wunsch berechtigt, den Beitrag für jeweils sechs Monate im Voraus binnen 14 Tagen nach Beginn eines jeden Vertragshalbjahres (jeweils sechs Monate) zu überweisen. Monatliche Zahlungen per Dauerauftrag oder Überweisung sind nicht möglich. Das Mitglied kann die Zahlungsweise (Lastschrift oder Überweisung) durch Mitteilung an Arrowforge ändern. Hierfür fällt eine Bearbeitungspauschale von Euro 10,00 an, es sei denn das Mitglied weist nach, dass Arrowforge überhaupt keine Aufwendungen oder wesentlich niedrigere Aufwendungen entstanden sind. Arrowforge behält sich vor, dem Mitglied den Zutritt zur Schießhalle zu verweigern, solange sich das Mitglied mit der Zahlung von Mitgliedsbeiträgen in Zahlungsverzug befindet.


13. Anpassung des Mitgliedsbeitrages

Bei einer Erhöhung der gesetzlichen Umsatzsteuer ist Arrowforge berechtigt, den Mitgliedsbeitrag entsprechend der Erhöhung anzupassen. Arrowforge wird dem Mitglied die Anpassung in Textform mitteilen. Diese Erhöhung des Mitgliedsbeitrags wird ab Beginn des dem Zeitpunkt der Mitteilung folgenden Vertragsjahres wirksam. Ermäßigt sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz, ermäßigt sich der Mitgliedsbeitrag entsprechend.


14. Haftung

Die Haftung von Arrowforge, ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und die Haftung wegen eines arglistig verschwiegenen Mangels oder der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie wird durch diese AGB nicht beschränkt. Durch diese AGB nicht beschränkt wird ferner die Haftung von Arrowforge für Schäden beruhend auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Arrowforge, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Liegt keiner der vorgenannten Fälle vor, ist die Haftung von Arrowforge für Schäden aus der Verletzung einer Pflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags also überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung das Mitglied vertraut und vertrauen darf (vertragswesentliche Pflicht), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung von Arrowforge ausgeschlossen. Soweit die Haftung für Schäden nach dieser Ziffer begrenzt ist, gilt dies auch für eine etwaige Haftung der Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter von Arrowforge.
Jedes Mitglied ist für die uneingeschränkte Funktionsfähigkeit seines eigenen Materials verantwortlich und hat dies vor Schiessbeginn auf Unversehrtheit und Funktionsfähigkeit zu prüfen.


15. Sonstiges

In Erfüllung ihrer Pflichten nach § 36 VSBG teilt die Arrowforge GmbH mit, dass sie nicht bereit ist, an Streitbeilegungsverfahren bei einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Die Online-Streitbeilegungsplattform der Europäischen Kommission ist verfügbar unter: https://ec.europa.eu/consumers/odr
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sofern das Mitglied Verbraucher ist und keinen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat, unterliegt das Vertragsverhältnis dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, sofern nicht zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, etwas anderes vorsehen.


Stand 01/2025